Dieser Firmenbereich ist spezialisiert auf praxisgerechte Lösungen aller arbeitsmedizinischen Probleme. Die ZAUS GmbH® arbeitet dabei ausschliesslich auf Facharztniveau. Das heißt, Sie können eine hohe Fachkompetenz und ein sicheres Gespür für das Machbare bei unseren Ärzten erwarten.
Besondere Schwerpunkte
Ein Unternehmer hat die Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitarbeiter (§§ 618 BGB, 62 HGB, §3 ArbSchG, §2 DGUV Vorschrift 1). Das Arbeitsschutzgesetz fordert hier, dass Unfälle und
Krankheiten im Voraus zu vermeiden sind!
Das bedeutet, dass Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze mitarbeitergerecht gestaltet sein sollen.
Gesunde Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz gut verstanden fühlen, sind motivierter und leistungsfähiger.
Daher sollten Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wesentliche Bestandteile für den Erfolg eines Unternehmens sein.
Die Grundlagen der Arbeitsmedizin sind:
Die Firma ZAUS GmbH® kann für Sie alle diese Aspekte koordinieren.
Folgendes können wir für Ihr Unternehmen anbieten:
Für die Vorbeugung von Arbeitsplatzbedingten Erkrankungen bieten wir entsprechende Untersuchungen an:
DGUV Grundsatz 350-001 (BGG 904) - Berufsgenossenschaftliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Die Rechtspflicht, für eine arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer zu sorgen, ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers (§§ 618 BGB, 62 HGB, §3 ArbSchG, §2 DGUV Vorschrift
1).
Soweit die arbeitsmedizinischen Untersuchungen vorgeschrieben sind (DGUV Vorschrift 2), liegt die Verantwortung für die Durchführung beim Unternehmer.
Basisuntersuchungsprogramm (BAPRO)
Das BAPRO ist als Basisuntersuchung ausgelegt, in dem immer wiederkehrende Parameter der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen enthalten sind.
Nach Durchführung der Basisuntersuchung müssen dann nur noch spezifische Untersuchungen durgeführt werden (z.B. Spirometrie für Atemschutz) um die Vorsorgeuntersuchung abschliessen zu können.
Das Basisprogramm besteht aus:
Nummer | Bezeichnung |
G 1.1 | Mineralischer Staub, Teil 1: Quarzhaltiger Staub |
G 1.2 | Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub |
G 1.3 | Mineralischer Staub, Teil 3: Keramikfaserhaltiger Staub |
G 2 | Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle) |
G 3 | Bleialkyle |
G 4 | Gefahrstoffe die Hautkrebs hervorrufen |
G 5 | Nitroglycerin und Nitroglykol |
G 6 | Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff) |
G 7 | Kohlenmonoxid |
G 8 | Benzol |
G 9 | Quecksilber oder seine Verbindungen |
G 10 | Methanol |
G 11 | Schwefelwasserstoff |
G 12 | Phosphor (weißer) |
G 13 | Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) |
G 14 | Trichlorethen (Trichlorethylen) |
G 15 | Chrom-VI-Verbindungen |
G 16 | Arsen oder seine Verbindungen |
G 17 | Tetrachlorethen (Perchlorethylen) |
G 18 | Tetrachlorethan oder Pentachlorethan |
G 20 | Lärm |
G 21 | Kältearbeiten |
G 22 | Säureschäden der Zähne |
G 23 | Obstruktive Atemwegserkrankungen |
G 24 | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) |
G 25 | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten |
G 26 | Atemschutzgeräte |
G 27 | Isocyanate |
G 28 | Monochlormethan (Methylchlorid) |
G 29 | Benzolhomologe (Toluol, Xylole) |
G 30 | Hitzearbeiten |
G 31 | Überdruck |
G 32 | Cadmium oder seine Verbindungen |
G 33 | Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen |
G 34 | Fluor oder seine anorganischen Verbindungen |
G 35 | Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen |
G 36 | Vinylchlorid |
G 37 | Bildschirmarbeitsplätze |
G 38 | Nickel oder seine Verbindungen |
G 39 | Schweißrauche |
G 40 | Krebserzeugende Gefahrstoffe - allgemein |
G 41 | Arbeiten mit Absturzgefahr |
G 42 | Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung |
G 43 | Biotechnologie |
G 44 | Buchen- und Eichenholzstaub |
G 45 | Styrol |